Lizenz / Buggynummer / Haftplicht

 

Lizenz

Voraussetzung für die Nutzung des Geländes ist, das der Fahrer in Besitz einer gültigen Fahrerlizenz (Parakart Klasse8) ist, der Buggy mit den entsprechenden Segelnummern gekennzeichnet ist, und der Fahrer Mitglied eines International anerkannten Buggyvereines ist. Die Theoretische und Praktische Prüfung könnt ihr bei uns, oder einem Ehrenamtlichen Prüfer ablegen. Genauere Infos zur Lizenz findet ihr auf der Homepage des Deutschen Kitebuggyvereins GPA-Homepage. Das auf dem Gebiet Helmpflicht besteht ist klar.

Buggynummer (Segelnummer)

Buggynummern müssen auf beiden Seiten des Parakarts, und hinten in der Mitte angebracht sein. Die Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 14cm hoch, 5cm breit und 2cm Strichstärke haben.
Sie müssen in Schwarz auf weißem Hintergrund sein, vorweg der Nationalitätsbuchstabe
des Piloten (z.B. für Deutschland ein "G"). Hier ein Bespiel:

Ich habe mir einfach weiße Kunstoffplatten besorgt, und die für die Form meines Buggys mit einer Stichsäge zugeschnitten.

Befestigen kann man die Nummer zB. mit Kabelbaumbindern oder Klettbändern.

Haftpflichtversicherung

Vorraussetzung zum Erwerb einer Lizenz ist der Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung, die das "Kitebuggyfahren" mit einschließt. Einfach mal bei seiner Haftplichtversicherung nachfragen, da es schriftlich bestätigt werden muss. Falls eure Versicherung das Kitebuggyfahren nicht genau definieren kann, gibt es hier einen Mustertext, den ihr vorlegen könnt.

 

AGB      Impressum     Kontakt     Home
© Buggyfahrschule St.Peter-Ording 2007