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Lizenz / Buggynummer / Haftplicht |
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Lizenz |
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Voraussetzung für die Nutzung des Geländes ist, das der Fahrer in Besitz einer gültigen Fahrerlizenz (Parakart Klasse8) ist, der Buggy mit den entsprechenden Segelnummern gekennzeichnet ist, und der Fahrer Mitglied eines International anerkannten Buggyvereines ist. Die Theoretische und Praktische Prüfung könnt ihr bei uns, oder einem Ehrenamtlichen Prüfer ablegen. Genauere Infos zur Lizenz findet ihr auf der Homepage des Deutschen Kitebuggyvereins GPA-Homepage. Das auf dem Gebiet Helmpflicht besteht ist klar. |
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Buggynummer (Segelnummer) |
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Buggynummern müssen auf beiden Seiten des Parakarts, und hinten in der Mitte angebracht sein. Die
Ziffern und Buchstaben müssen mindestens
14cm hoch, 5cm breit und 2cm Strichstärke haben.
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Haftpflichtversicherung |
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Vorraussetzung zum Erwerb einer Lizenz ist der Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung, die das "Kitebuggyfahren" mit einschließt. Einfach mal bei seiner Haftplichtversicherung nachfragen, da es schriftlich bestätigt werden muss. Falls eure Versicherung das Kitebuggyfahren nicht genau definieren kann, gibt es hier einen Mustertext, den ihr vorlegen könnt. |
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© Buggyfahrschule St.Peter-Ording 2007