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Zur Zusatzerklärung zum Antrag auf
Privathaftpflichtversicherung - Mitversicherung eigener Windsurfgeräte; hier speziell :
Kitebuggys folgendes:
Windsurfgeräte im eigentlichen Sinne besitze und benutze ich nicht. Mitversichern möchte ich die Risiken des
Kitebuggyfahrens; dazu folgende Ausführungen:
Zum allgemeinen Verständnis:
Ein Buggy ist ein dreirädriges Stahlrohrgestell mit gepolstertem Sitz für den Fahrer, das
bremsenlos über die lenkbare Vorderachse gesteuert werden kann (vergleichbar in etwa mit einem Strandsegler); als Antrieb wird beim Buggy allerdings kein fest montiertes Segel verwendet, sondern ein Zugdrachen, der entweder
stablos (Matte) oder mit Stäben gebaut ist.
Die verwendeten Größen sind natürlich abhängig von der Windstärke und reichen von etwa 1,0 - 15 qm².
Das Gewicht des Lenkdrachen liegt dabei immer unter 5kg. Profis (zu denen ich mich sicherlich nicht zählen kann), erreichen im Rennen Spitzengeschwindigkeiten von bis zu
80 km/h.
Gefahren wird im Idealfall an speziellen für das Buggyfahren freigegebenen Stränden im In- und Ausland (speziell die dänische Insel Römö, aber auch auf Borkum
und St.Peter-Ording), auch an leeren Badestränden, natürlich außerhalb der Hochsaison.
Im Binnenland werden meist brachliegende Wiesen befahren, die im Regelfall auch kaum von Spaziergängern oder Zuschauern frequentiert sind.
Vom Gewicht her bringen diese Buggys zwischen 20 - 60 kg auf die Waage, abhängig von der jeweiligen Ausstattung. (Gefederte Hinterachse, größere Reifen etc.)
Das Buggyfahren betreibe ich rein hobbymäßig, weder fahre ich Rennen, noch wird der Buggy gewerblich benutzt.
Detaillierte Infos zum Thema Buggy finden sie unter www.gpa.de, der
Seite des deutschen Buggyvereines
Um ggfls. Missverständnissen zuvorzukommen, würde ich sie bitten, mir explizit schriftlich die Mitversicherung des Buggyfahrens mit Datum des Vertragsabschlusses zu bestätigen.
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