Verhalten auf dem Fahrgelände

 

Allgemeines
 
Es dürfen nur Buggyfahrer mit entsprechender Fahrerlizenz und Mitgliedschaft in einer international anerkannten Buggyvereinigung dieses Gebiet nutzen. Das beinhaltet auch eine gültige Haftpflichtversicherung sowie Segelnummern am Buggy. Gastfahrer sollten sich vor Nutzung des Geländes beim Ortsansässigen Verein anmelden.

Helmpflicht
Natürlich herrscht beim Buggyfahren Helmpflicht.

Grenzen
  Das Fahren mit dem Buggy darf nur in dem ausgewiesenen Gebiet zwischen Köhlbrand-Fußgängerbrücke, und der Seebrücke Bad stattfinden. Es ist darauf zu achten, das ein Abstand von 100m zu den Brücken eingehalten wird (auch beim Materialaufbau), da hier auch viele Kindergruppen, Versorgungsfahrzeuge und ähnliches unterwegs sind.
Das ganze ist auch durch Schilder gekennzeichnet. Die Dünen sind wichtige Brutstätten für Vögel, auch hier ist ein Abstand von 100m einzuhalten. Auf der Seeseite ist ein Sicherheitsabstand von 50 Metern zur "oberen Flutgrenze" einzuhalten, da  sich dort die Wassersportzone befindet, badende Gäste lagern und Spaziergänger unterwegs sind. Als Anhaltspunkt: Die Grenze läuft auf Höhe des Podestes der Wassersportcenters X-H2O. Siehe Lageplan.

Parken
  Das Buggygebiet wird immer über die Ordinger Strandzufahrt angefahren. Anfahrtsweg Wenn der Strandparkplatz außerhalb der Saison für Autos gesperrt ist, kann am Deichparkplatz Ording geparkt werden. Von dort aus kann man mit dem Buggy "langsam" über den Strandparkplatz zum Fahrgebiet gelangen. Der Strandparkplatz ist in der Saison von 07:30 - 22:30 geöffnet. Nachts darf dort kein Fahrzeug stehen.

Mountain-Boarden:
 Das Kiten mit Mountain- (oder ATB-) Boards ist seitens der Kurverwaltung grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Anzeigen und Geldbußen nach sich ziehen.

Fußgänger
 
Fußgänger haben immer Vorrang. Bitte immer auf der Windabgewandten (Lee) Seite an den Spaziergängern vorbei fahren, und genug Sicherheitsabstand lassen.

Selbstkontrolle
 Es ist enorm wichtig, das ihr selber auch andere Buggyfahrer auf diese Regeln aufmerksam macht, damit wir das Gebiet auch weiterhin nutzen dürfen.

Zusatz
  Alle Buggyfahrer ohne gültige Fahrerlizenz haben Fahrverbot. Die Kurverwaltung wird eigene "Strandranger"  beauftragen, die auf Einhaltung der Lizenzen achten werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen. Vor Fahrtantritt sollte sich jeder Fahrer gegebenenfalls noch einmal die Vorfahrtsregeln verinnerlichen, auf Strandsegler ist wegen ihres eingeschränkten Sichtfeldes besondere Rücksicht zu nehmen. Auf die korrekte Verhaltensweise bei der Nutzung des Fahrgebietes, insbesondere gegenüber Fußgängern, braucht wohl nicht extra hingewiesen werden.

 
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