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Allgemeines
Es dürfen nur Buggyfahrer mit
entsprechender Fahrerlizenz und Mitgliedschaft
in einer international anerkannten Buggyvereinigung dieses Gebiet
nutzen. Das beinhaltet auch eine
gültige Haftpflichtversicherung sowie Segelnummern am Buggy. Gastfahrer
sollten sich vor Nutzung des Geländes beim Ortsansässigen
Verein anmelden.
Helmpflicht
Natürlich
herrscht beim Buggyfahren Helmpflicht.
Grenzen
Das Fahren mit dem Buggy darf nur in dem ausgewiesenen
Gebiet zwischen Köhlbrand-Fußgängerbrücke, und der Seebrücke Bad
stattfinden. Es ist darauf zu achten, das ein Abstand von 100m zu den
Brücken eingehalten wird (auch beim Materialaufbau), da hier auch viele
Kindergruppen, Versorgungsfahrzeuge und ähnliches unterwegs sind.
Das ganze ist auch durch
Schilder gekennzeichnet. Die
Dünen sind wichtige Brutstätten für Vögel, auch hier ist ein
Abstand von 100m einzuhalten. Auf der Seeseite ist ein Sicherheitsabstand
von 50 Metern zur "oberen Flutgrenze"
einzuhalten,
da sich dort die Wassersportzone befindet,
badende Gäste lagern und Spaziergänger unterwegs sind. Als Anhaltspunkt:
Die Grenze läuft auf Höhe des Podestes der Wassersportcenters X-H2O.
Siehe Lageplan.
Parken
Das Buggygebiet wird immer über die Ordinger
Strandzufahrt angefahren. Anfahrtsweg
Wenn der Strandparkplatz außerhalb der Saison für Autos gesperrt ist,
kann am
Deichparkplatz Ording geparkt werden. Von dort aus kann man mit dem
Buggy "langsam" über den Strandparkplatz zum Fahrgebiet
gelangen. Der Strandparkplatz ist in der Saison von 07:30 - 22:30
geöffnet. Nachts darf dort kein Fahrzeug stehen.
Mountain-Boarden:
Das Kiten mit Mountain- (oder ATB-) Boards ist seitens der
Kurverwaltung grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Anzeigen
und Geldbußen nach sich ziehen.
Fußgänger
Fußgänger
haben immer Vorrang. Bitte immer
auf der Windabgewandten (Lee) Seite an den Spaziergängern vorbei
fahren, und genug Sicherheitsabstand lassen.
Selbstkontrolle
Es ist enorm wichtig, das ihr selber auch andere Buggyfahrer auf diese
Regeln aufmerksam macht, damit wir das Gebiet auch weiterhin nutzen
dürfen.
Zusatz
Alle Buggyfahrer ohne gültige Fahrerlizenz haben Fahrverbot. Die Kurverwaltung wird eigene
"Strandranger" beauftragen, die auf Einhaltung der Lizenzen achten werden. Bei
Zuwiderhandlung drohen Geldbußen. Vor Fahrtantritt sollte sich jeder
Fahrer gegebenenfalls noch einmal die Vorfahrtsregeln
verinnerlichen, auf Strandsegler ist wegen ihres eingeschränkten
Sichtfeldes besondere Rücksicht zu nehmen. Auf die korrekte
Verhaltensweise bei der Nutzung des Fahrgebietes, insbesondere gegenüber
Fußgängern, braucht wohl nicht extra hingewiesen werden.
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