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Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den
Kitebuggysport ohne Gefahr für sich oder andere auszuüben. Bei
Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag:
Die Anmeldung zu Kursen bedarf der
Schriftform. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 7-Tagesfrist vor Kursbeginn werden
30% des Kurspreises in Abweichung zu §346 Abs1 BGB fällig, wenn kein
Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Die Kitebuggyfahrschule St.Peter-Ording behält sich das Recht vor, ohne
Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle
höherer Gewalt (Starkwind, Windstille, überschwemmtes Übungsgebiet).
Geleistete Zahlungen werden Anteilsmäßig erstattet. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer die einen Kurs nachhaltig stören,
sich Vertragswidrig verhalten, oder sich oder andere vorsätzlich
gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Das zur
Schulung benötigte Equipment (Buggys, Matten, Helme) wird von der
Buggyahrschule SPO gestellt. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Schulungen werden nach dem "2for1-System" durchgeführt. Dies
bedeutet, dass immer zwei Schüler mit einer Buggyausrüstung (Kite &
Buggy) üben. Auf diese Weise gibt es abwechselnd jeweils einen, der übt,
und einen zweiten, der dem Übenden Hilfestellung gibt.
Dies
gewährleistet jedem Schüler ein optimales Maß an Sicherheit, sowie eine
Zeitersparnis durch Hilfestellung des Partners. Der Schüler kann
intensiver üben und erreicht so schneller sein Lernziel! Der
Fahrschüler sollte geeignete, Wetterfeste Kleidung tragen, die ihn auch
bei Stürzen schützt. Auch für festes Schuhwerk, und ev. Regenfeste
Kleidung muss der Schüler sorgen. Die Teilnahme an den Schulungen zum
Kitebuggyfahren, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die
Schulungsstunden werden je nach Wetterlage flexibel auf die
Schulungstage verteilt.
Haftung:
Die Buggyfahrschule St.Peter-Ording
haftet für Personen- und Sachschäden, die bei den Kursen auftreten, nur,
falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Bei Praxiskursen sind
die Anweisungen des Instruktors, und des Kursleiters, zu befolgen. Durch
den Schüler verursachte Schäden an dem zur Verfügung gestellten Material
werden durch diesen in vollem Umfang ersetzt. Jeder Schüler haftet für
verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner
Privathaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung des Schülers kommt
für Unfälle auf. Die Kitebuggyfahrschule SPO lehnt jede Haftung bei
Unfällen ab.Der Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen (Kites, Buggys usw)
erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche an den Eigentümer,
die Kitebuggyschule St.Peter-Ording, oder andere mit der Schule in
Zusammenhang stehenden Personen oder Instruktoren können in keinem Fall
geltend gemacht werden.
Prüfungsgebühren:
Wenn der Schüler vom Fahrerischen her soweit ist, kann die Lizentprüfung am
Schluss eines 2-Tageskurses abgelegt werden.
In den
Kursgebühren sind keine Prüfungsgebühren enthalten. Die
Prüfungsgebühren werden im Auftrag und für Rechnung der GPA-Kitesailing
e.V erhoben, und werden über die Buggyfahrschule St.Peter-Ording
eingezogen.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa
ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen
entsprechende Klausel zu ersetzen. |