Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buggyfahrschule St.Peter-Ording


Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitebuggysport ohne Gefahr für sich oder andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag:
Die Anmeldung zu Kursen bedarf der Schriftform. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 7-Tagesfrist vor Kursbeginn werden 30% des Kurspreises in Abweichung zu §346 Abs1 BGB fällig, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die Kitebuggyfahrschule St.Peter-Ording behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Windstille, überschwemmtes Übungsgebiet). Geleistete Zahlungen werden Anteilsmäßig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer die einen Kurs nachhaltig stören, sich Vertragswidrig verhalten, oder sich oder andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Das zur Schulung benötigte Equipment (Buggys, Matten, Helme) wird von der Buggyahrschule SPO gestellt. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schulungen werden nach dem "2for1-System" durchgeführt. Dies bedeutet, dass immer zwei Schüler mit einer Buggyausrüstung (Kite & Buggy) üben. Auf diese Weise gibt es abwechselnd jeweils einen, der übt, und einen zweiten, der dem Übenden Hilfestellung gibt.
Dies gewährleistet jedem Schüler ein optimales Maß an Sicherheit, sowie eine Zeitersparnis durch Hilfestellung des Partners. Der Schüler kann intensiver üben und erreicht so schneller sein Lernziel! Der Fahrschüler sollte geeignete, Wetterfeste Kleidung tragen, die ihn auch bei Stürzen schützt. Auch für festes Schuhwerk, und ev. Regenfeste Kleidung muss der Schüler sorgen. Die Teilnahme an den Schulungen zum Kitebuggyfahren, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Schulungsstunden werden je nach Wetterlage flexibel auf die Schulungstage verteilt.

Haftung:
Die Buggyfahrschule St.Peter-Ording haftet für Personen- und Sachschäden, die bei den Kursen auftreten, nur, falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Bei Praxiskursen sind die Anweisungen des Instruktors, und des Kursleiters, zu befolgen. Durch den Schüler verursachte Schäden an dem zur Verfügung gestellten Material werden durch diesen in vollem Umfang ersetzt. Jeder Schüler haftet für verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner Privathaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung des Schülers kommt für Unfälle auf. Die Kitebuggyfahrschule SPO lehnt jede Haftung bei Unfällen ab.Der Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen (Kites, Buggys usw) erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche an den Eigentümer, die Kitebuggyschule St.Peter-Ording, oder andere mit der Schule in Zusammenhang stehenden Personen oder Instruktoren können in keinem Fall geltend gemacht werden.

Prüfungsgebühren:
Wenn der Schüler vom Fahrerischen her soweit ist, kann die Lizentprüfung am Schluss eines 2-Tageskurses abgelegt werden.
In den Kursgebühren sind keine Prüfungsgebühren enthalten. Die Prüfungsgebühren werden im Auftrag und für Rechnung der GPA-Kitesailing e.V erhoben, und  werden über die Buggyfahrschule St.Peter-Ording eingezogen.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.