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Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch
konditionell beeinträchtigt ist, den Kitebuggysport ohne Gefahr für sich
oder andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters notwendig. Das Mindestalter um teilzunehmen
beträgt 14 Jahre.
Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag:
Die Anmeldung zu Kursen bedarf der Schriftform. Ein Rücktritt vom
Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der
7-Tagesfrist vor Kursbeginn werden 30% des Kurspreises in Abweichung zu
§346 Abs1 BGB fällig, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die
Kitebuggyfahrschule St.Peter-Ording behält sich das Recht vor, ohne
Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle
höherer Gewalt (Starkwind, Windstille, Gewitter, stark auflaufende
Fluten), die den Strand kurzfristig unbenutzbar machen können. Für den
Fall der Absage sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers
ausgeschlossen. Geleistete Zahlungen werden Anteilsmäßig erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Ausbildung:
Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich Vertragswidrig
verhalten, oder sich oder andere vorsätzlich gefährden, können von der
weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Das zur Schulung benötigte
Equipment (Buggys, Matten, Helme) wird von der Buggyfahrschule SPO
gestellt. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Schulungen werden nach dem "2for1-System" durchgeführt. Dies bedeutet,
dass immer zwei Schüler mit einer Buggyausrüstung (Kite & Buggy) üben.
Auf diese Weise gibt es abwechselnd jeweils einen, der übt, und einen
anderen, der dem Übenden Hilfestellung gibt, den Drachen sichert, oder
sich mit dem Theorieteil beschäftigen kann. Der Fahrschüler sollte
geeignete, Wetterfeste Kleidung tragen, die ihn auch bei Stürzen
schützt. Auch für festes Schuhwerk, und eventuell Regenfeste Kleidung
sollte der Schüler sorgen. Die Teilnahme an den Schulungen zum
Kitebuggyfahren, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die
Schulungsstunden werden je nach Wetterlage flexibel auf die
Schulungstage verteilt.
Haftung:
Die Buggyfahrschule St.Peter-Ording haftet für Personen- und
Sachschäden, die bei den Kursen auftreten, nur, falls grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Bei Praxiskursen sind die
Anweisungen des Instructors, und des Kursleiters, zu befolgen. Durch den
Schüler verursachte Schäden an dem zur Verfügung gestellten Material
werden durch diesen in vollem Umfang ersetzt. Jeder Schüler haftet für
verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner
Privathaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung des Schülers kommt
für Unfälle auf. Die Kitebuggyfahrschule SPO lehnt jede Haftung bei
Unfällen ab.
Prüfungsgebühren:
In den Kursgebühren sind „keine“ Prüfungsgebühren enthalten. Die
Prüfungsgebühren werden im Auftrag und für Rechnung der GPA-Kitesailing
e.V. erhoben, und werden über die Buggyfahrschule St.Peter-Ording
eingezogen.
Haftungsausschluss:
Der Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen (Kites, Buggys usw) erfolgt auf
eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche an den Eigentümer, die
Buggyfahrschule St.Peter-Ording, oder andere mit der Schule in
Zusammenhang stehenden Personen oder Instruktoren können in keinem Fall
geltend gemacht werden.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa
ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen
entsprechende Klausel zu ersetzen. |